Bundesrat: Inkraftsetzung der Verordnung zur verbindlichen Klimaberichterstattung

An seiner Sitzung vom 23. November 2022 hat der Bundesrat beschlossen, die betreffende Vollzugsverordnung per 1. Januar 2024 in Kraft zu setzen. Demnach sind Publikumsgesellschaften, Banken und Versicherungen mit

  • mind. 500 Mitarbeitenden und

  • einer Bilanzsumme von mind. 20 Millionen Franken oder einem Umsatz von mehr als 40 Millionen Franken

verpflichtet, über Klimabelange öffentlich Bericht zu erstatten. Welche Informationen dabei offen gelegt werden müssen, kann der Medienmitteilung entnommen werden.