An seiner Sitzung vom 23. November 2022 hat der Bundesrat beschlossen, die betreffende Vollzugsverordnung per 1. Januar 2024 in Kraft zu setzen. Demnach sind Publikumsgesellschaften, Banken und Versicherungen mit
mind. 500 Mitarbeitenden und
einer Bilanzsumme von mind. 20 Millionen Franken oder einem Umsatz von mehr als 40 Millionen Franken
verpflichtet, über Klimabelange öffentlich Bericht zu erstatten. Welche Informationen dabei offen gelegt werden müssen, kann der Medienmitteilung entnommen werden.