Von der am 14. Dezember 2022 eröffneten Vernehmlassung betroffen sind die Freisetzungsverordnung, die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung, die Lärmschutz-Verordnung sowie die CO2-Verordnung. Die Vernehmlassung dauert bis am 27. März 2023.
Die vorgeschlagene Revision der Lärmschutz-Verordnung vereinheitlicht und vereinfacht den Umgang mit Massnahmen, die dazu dienen, die Lärmemissionen von Wärmepumpen gering zu halten. Sie soll die Rechtssicherheit stärken und den Wechsel von Öl- und Gasheizungen zu Wärmepumpen vereinfachen.
Die Revision der CO2-Verordnung betrifft die Kompensationspflicht für Treibstoffimporteure und die CO2-Zielwerte für Neuwagen.
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