ElCom: Zählerabfragen in Privathaushalten

In ihrem Newsletter von Januar 2023 äussert sich die ElCom zu den Regelungen zur Zählerabfrage und stellt dabei klar, dass bis zum Ende des jeweiligen Tarifjahres der in diesem Jahr entsprechend gültige Tarif anzuwenden ist. Dies da die Stromversorgungsgesetzgebung vorsieht, dass die Tarife für mindestens ein Jahr gültig sind.

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