Die ElCom äussert sich in ihrem Newsletter vom September 2024 zur Zulässigkeit und Anrechenbarkeit von Circuit Breakers in Smart Meters. Mit Circuit Breakers wird die Stromzufuhr zu Endverbrauchern unterbrochen (Abschaltfunktion). Für den Einsatz von Circuit Breakers bedarf es nach Auffassung der ElCom der expliziten Zustimmung der Kunden. Die Kosten der Abschaltfunktion dürfen nur dann als Netzkosten angerechnet werden, wenn die Abschaltfunktion zur Abwendung einer unmittelbaren erheblichen Gefährdung des sicheren Netzbetriebs installiert worden sind.
Des Weiteren sind die Circuit Breakers vor Cyberbedrohungen zu schützen. Die ElCom hinterfragt in diesem Zusammenhang kritisch, ob es aus Sicht eines VNB beim Smart Meter Rollout Sinn macht, Smart Meter zu wählen, die über Funktionen verfügen, welche über die von StromVG und StromVV vorgegebenen Anforderungen hinausgehen.
Bei der Nutzung von Circuit Breakers zur Liefersperre als Inkassomassnahme verweist die ElCom sodann auf die bundesgerichtliche Rechtsprechung, die zu beachten sei (BGE 137 I 120).