Gestützt auf das revidierte CO2-Gesetz und das Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (KlG), welche per 1. Januar 2025 in Kraft treten, können energieintensive Unternehmen in ihren Dekarbonisierungsanstrengungen mit Investitionsbeiträgen unterstützt werden. Für eine weitere Entlastung prüft der Bundesrat nun, ob sich besonders energieintensive industrielle Grossverbraucher vom Zuschlag auf das Netznutzungsentgelt für die Stromreserve befreien lassen können, sofern sie ihren Betrieb bei einer Strommangellage reduzieren/einstellen und dafür die Stromreserve nicht in Anspruch nehmen.