Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 14. Juni 2024 verschiedene Massnahmen beschlossen, um die Unabhängigkeit des Eidgenössischen Starkstrominspektorats (ESTI) zu stärken, u.a.:
Wahl der Geschäftsführerin / des Geschäftsführers des ESTI durch die UVEK;
Führen eines Qualitätsmanagement, einer Qualitätssicherung und eines betrieblichen Risikomanagements sowie Einsatz einer internen Revision;
div. Vorgaben zur Stärkung organisatorischer und wirtschaftlicher Unabhängigkeit der Mitarbeitenden des ESTI;
Totalrevision der Niederspannungsinstallations-Verordnung, u.a. zur Entlastung des ESTI von Aufsichtsaufgaben.
Das UVEK ist beauftragt bis Ende 2026 Vernehmlassungsvorlagen zu erstellen.