Bundesrat: Stärkung der Unabhängigkeit des ESTI beabsichtigt

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 14. Juni 2024 verschiedene Massnahmen beschlossen, um die Unabhängigkeit des Eidgenössischen Starkstrominspektorats (ESTI) zu stärken, u.a.:

  • Wahl der Geschäftsführerin / des Geschäftsführers des ESTI durch die UVEK;

  • Führen eines Qualitätsmanagement, einer Qualitätssicherung und eines betrieblichen Risikomanagements sowie Einsatz einer internen Revision;

  • div. Vorgaben zur Stärkung organisatorischer und wirtschaftlicher Unabhängigkeit der Mitarbeitenden des ESTI;

  • Totalrevision der Niederspannungsinstallations-Verordnung, u.a. zur Entlastung des ESTI von Aufsichtsaufgaben.

Das UVEK ist beauftragt bis Ende 2026 Vernehmlassungsvorlagen zu erstellen.

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