ElCom: Weisung zur Kommunikation von Tarifänderungen

Gestützt auf Art. 4b Abs. 1 StromVV muss der VNB gegenüber seinen Kundinnen und Kunden Erhöhungen und Senkungen der Tarife begründen. Dieser Begründung muss zu entnehmen sein, welche Kostenveränderungen zur Erhöhung oder Senkung geführt haben. Mithilfe der Weisung soll die Kommunikation der VNB vereinheitlicht werden. Die genauen Voraussetzungen können dem Newsletter oder der Weisung entnommen werden. Die Weisung gilt für Tarife ab 2025.

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