Neue Geschirrspüler, Waschmaschinen, Kühlgeräte, Beleuchtung, Displays, Transformatoren, Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion, Motoren, Server, Netzgeräte, Luftheizungsprodukte und Schweissgeräte sollen weniger Strom verbrauchen. Zu diesem Zweck hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 22. April 2020 Änderungen der Energieeffizienzverordnung (EnEV) beschlossen. Ein Teil der Änderungen tritt per 15. Mai 2020 in Kraft, ein anderer Teil zu Beginn oder im Verlauf des Jahres 2021.