Der Regierungsrat des Kantons Bern hat nach unbenutzem Ablauf der Referendumsfristbeschlossen, dass die beschlossenen Änderungen des Wassernutzungsgesetzes (WNG) auf den 1. April 2017 in Kraft treten. Die Änderungen beinhalten eine Reduktion des Wasserzinses rückwirkend auf 1. Januar 2015 (Bei den Wasserkraftwerken mit einer mittleren Bruttoleistung von mehr als zehn Megawatt (Grosswasserkraftwerke) beträgt der jährliche Wasserzins dagegen neu 10 Franken weniger als der bundesrechtliche Höchstansatz je Kilowatt mittlere Bruttoleistung). Neu kann zudem der Grosse Rat bei Grosswasserkraftwerken eine weitergehende Reduktion des Wasserzinses beschliessen, wenn dies für die Realisierung von wichtigen Ausbauprojekten unabdingbar ist und die Voraussetzungen für Investitionsbeiträge des Bundes erfüllt sind. Eine Herabsetzung des Wasserzinses ist schliesslich auch bei einer wirtschaftlichen Notlage der Nutzungsberechtigten möglich, sofern der Bund ebenfalls finanzielle Unterstützung gewährt. Durch die Änderungen sollen Grosswasserkraftwerke finanziell entlastet und ihre Wettbewerbsfähigkeit gestärkt werden. Dem Kanton Bern entgehen damit rund 3.9 Millionen Franken jährlich.