Der Regierungsrat hat anlässlich seiner Regierungsdoppelsitzung vom 6. und 7. Juni 2017 die Verlängerung der von der BKW ersuchten Konzession für die Nutzung der Wasserkraft der Aare (Wohlensee) im Wasserkraftwerk Mühleberg befürwortet.
Die BKW beantragte die Konzessionsstrecke auf rund die Hälfte zu verkürzen. Aufgrund zahlreicher Einsprachen der Gemeinden im betroffenen Streckenabschnitt wurde die Strecke aber lediglich minim verkürzt wie aus der Konzessionsverfügung des Regierungsrats hervorgeht. Überdies muss die BKW im Konzessionsgebiet zwischen Halenbrücke und Saanemündung die Kosten für den Gewässerunterhalt alleine tragen. Bisher beteiligte sich der Kanton an diesen Kosten.
Für die Entscheidung einer Konzession in dieser Grössenordnung ist der Grosse Rat zuständig. Dieser wird voraussichtlich in der Septembersession 2017 über die Konzessionserteilung urteilen. Dieser Entscheid untersteht gemäss Art. 62 Abs. 1 Bst. d KV dem fakultativen Referendum. Ausserdem können die Beteiligten - die BKW und die Einsprechenden - beim Verwaltungsgericht Beschwerde erheben.
Zur Konzessionsverfügung des Regierungsrats