In seiner Sitzung vom 28. Juni 2017 hat der bernische Regierungsrat seine Vorlage des BKW-Beteiligungsgesetzes (BKWG) zu Handen des Grossen Rates verabschiedet.
Trotz teils kontroverser Beurteilungen während der Vernehmlassungsphase hält der Regierungsrat an seiner ursprünglichen Vorlage fest und hat diese lediglich mit kleinen Änderungen zu Handen des Grossen Rates verabschiedet.
Zurzeit ist der Kanton Bern Mehrheitsaktionär der BKW AG. Die Kantonsverfassung schreibt vor, dass Art und Umfang von bedeutenden Beteiligungen in einem Gesetz zu regeln sind. Daher soll in einem neuen Gesetz (BKWG) der Zweck und der Rahmen der BKW Beteiligung durch den Kanton festgehalten werden. Einerseits soll die BKW AG einen Beitrag an die Umsetzung der Energiestrategie leisten, andererseits verfolgt der Kanton mit der Beteiligung auch wirtschafts- und finanzpolitische Ziele.
Der Kanton hält in der Vorlage - trotz vieler gegenteiliger Vorschläge in der Vernehmlassung - am ursprünglichen Beteiligungsrahmen von min. 34 (Sperrminorität) und höchstens 60 % der Aktien fest. Der Regierungsrat erhält somit genügend Spielraum, um Aktienkäufe bzw. -verkäufe zu tätigen, die im energie-, finanz- und wirtschaftspolitischen Interesse des Kantons liegen.
Der Grosse Rat wird voraussichtlich in der Novembersession 2017 erstmals über die Vorlage beraten. Die zweite Lesung ist für März 2018 geplant.
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