Medienmitteilung; Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion: Der Kanton Bern kann der BKW AG im Beteiligungsgesetz nicht vorschreiben, das Unternehmen in einen vom Kanton beherrschten und einen privatwirtschaftlichen Teil aufzuteilen. Das würde die Eigentumsgarantie und die Wirtschaftsfreiheit verletzen. Zu diesem Schluss kommt ein Rechtsgutachten, das die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion bei Herrn Professor Peter Hettich in Auftrag gegeben hat.