In einem Bericht vom 14. August 2018 hat die Regierung den aktuellen Stand der laufenden strategischen und organisatorischen Weiterentwicklung der Axpo Holding AG erläutert und ist dabei insbedondere auf die rechtliche Situation in Bezug auf die Kompetenz zur Änderung oder Anpassung des Vertrags betreffend Gründung der Gesellschaft der Nordostschweizerischen Kraftwerke AG eingegangen.