Der Kanton St. Gallen hat sein Energiegesetz weiterentwickelt. Damit entsprechen die verbindlichen Standards für Neubauten und energetischen Erneuerungen wieder dem Stand der Technik. Zudem werden die Vorschriften über die Kantonsgrenzen hinweg weiter harmonisiert. Das Baudepartement schickt den VI. Nachtrag zum Energiegesetz bis am 31. Oktober 2018 in die Vernehmlassung.