Das Förderprogramm “Baselbieter Energiepaket” soll auch nach Ablauf (im vierten Quartal 2019) des derzeitigen Verpflichtungskredits fortgesetzt werden. Die Weiterführung erfordert eine Anpassung des kantonalen Energiegesetzes vom 16. Juni 2016. Der Regierungsrat hat daher die Bau- und Umweltschutzdirektion angewiesen, die Vernehmlassung zur Landratsvorlage durchzuführen.
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