Die UREK-N will mittels einer Ergänzung des Wasserrechtsgesetzes klarere Kriterien für den Begriff “Ausgangszustand” bei der Umweltverträglichkeitsprüfung von grossen Wasserkraftwerken aufstellen, da der Begriff in der Vergangenehit öfters zu Diskussionen und Einsprachen geführt hat. Der solothurnische Regierungsrat begrüsst die Klärung, sofern die Aufwertung von vom Wasser geprägten Lebensräumen angemessen berücksichtigt wird.
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