Der Grosse Rat hat Mitte September 2019 in der ersten Beratung der Teilrevision des kantonalen Energiegesetzes deutlich zugestimmt und gleichzeitig mehrere Prüfungsaufträge erteilt. Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt hat diese sowie weitere Abklärungsanträge der zuständigen Grossratskommission bearbeitet und wenige redaktionelle oder kleinere formale Anpassungen und Ergänzungen am Gesetzesentwurf vorgenommen. Der Regierungsrat hat nun die Botschaft zur zweiten Beratung der Energiegesetz-Teilrevision zuhanden des Grossen Rates verabschiedet.