Der Kanton Freiburg verfolgt eine ehrgeizige Energiestrategie. Nachdem der Grosse Rat das Energiegesetz im Juni 2019 geändert und auf den 1. Januar 2020 promulgiert hat, verabschiedet der Staatsrat nun das Energiereglement (EnR), das alle Ausführungsbestimmungen zu den verschiedenen Gesetzesartikeln enthält. Der Kanton Freiburg gehört zu den sechs Schweizer Kantonen, die die Mustervorschriften im Energiebereich (MuKEn 2014) bereits umgesetzt haben. Somit verfügt er jetzt über ein besonders schlagkräftiges Instrument im Gebäudebereich. Mit interessanten Finanzhilfen und Steuerabzügen soll der Ersatz von Elektroheizungen gefördert werden. Zudem wird der Einbau einer Öl- oder Gasheizung mit der Auflage verbunden, dass ein Teil des Wärmebedarfs mit erneuerbaren Energien gedeckt wird.