Der Regierungsrat hat die Leistungsvereinbarung zum Betrieb der Energiefachstelle des Kantons Schaffhausen genehmigt. Die Abteilung Energie des Departements für Inneres und Volkswirtschaft führt bereits seit dem 1. Januar 2003 die Energiefachstelle des Kantons Schaffhausen im Auftragsverhältnis. Die auf eine Leistungsvereinbarung abgestützte Zusammenarbeit zwischen den Kantonen Thurgau und Schaffhausen im Energiebereich hat sich sehr bewährt. In vielen Punkten stellen sich für beide Kantone analoge Aufgaben und Herausforderungen. Dank der Zusammenarbeit kann ein erhebliches Synergiepotential genutzt werden. In der Vereinbarung ist festgehalten, dass der Kanton Thurgau zur Erfüllung der vielfältigen Aufgaben 320 Stellenprozente zur Verfügung stellt und dafür mit 570 000 Franken entschädigt wird. Der Sachaufwand wird als Rahmenkredit von derzeit 220 000 Franken jährlich neu festgelegt und Ende Jahr nach effektivem Aufwand abgerechnet. Die Leistungsvereinbarung wird für die Dauer von zwei Jahren abgeschlossen und erneuert sich anschliessend ohne Kündigung jeweils um ein Jahr.
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