Der NOK-Gründungsvertrag* aus dem Jahr 1914 ist nur noch beschränkt umsetzbar. Mit einem zeitgemässen Vertragswerk wollen die Eigentümer (Kantone und Kantonswerke) die Axpo Holding AG in einem dynamischen Umfeld stärken. Im Kanton Aargau ist zur Ablösung des NOK-Gründungsvertrags eine Anpassung des kantonalen Energiegesetzes nötig. Dazu wird vom 10. Mai bis 12. August 2019 eine öffentliche Anhörung durchgeführt.
*Die frühere Nordostschweizerische Kraftwerke AG bzw. die heutige Axpo Holding AG