Gemäss dem Bundesgericht kann das Besteuerungsmodell für Wasserkraftwerke der Walliser Steuerverwaltung auf der Grundlage des Marktpreises nicht angewendet werden. Zum anderen stellte es fest, dass auf die Kostenaufschlagsmethode zurückgegriffen werden kann. Die Besteuerung von Partnergesellschaften muss deshalb überarbeitet werden, mit dem Ergebnis, dass die öffentliche Hand Steuerausfälle verzeichnen wird. Dieses Urteil wird jedoch keine Auswirkungen auf die Kantonsfinanzen haben.