Die Regierung nimmt Stellung zur Revision der Energieförderverordnung des Bundes. Die stärkere Förderung von Speicherkraftwerken soll Anreize schaffen, die Stromproduktion aus Wasserkraft vom Sommer- ins Winterhalbjahr zu verlagern. Eine Stärkung der Winterstromproduktion begrüsst die Regierung grundsätzlich. Die derzeitigen Prognosen zeigen nämlich, dass bei einem Wegfall der Stromproduktion aus Atomkraftwerken am ehesten Engpässe bei der Winterstromproduktion entstehen könnten. Im Jahr 2031 werden jedoch diese geplanten Investitionsbeiträge auslaufen. Die Regierung verlangt deshalb, dass im Rahmen der anstehenden Revision des eidgenössischen Stromversorgungsgesetz Mechanismen vorgesehen werden, welche die langfristige Investitionssicherheit für die Stromproduktion aus Wasserkraft gewährleisten. Ziel muss es sein, die Wasserkraft als Rückgrat unserer klimaneutralen Stromproduktion bei schwierigen Marktbedingungen gezielt zu stützen. Nur dadurch kann die Wasserkraft die zentrale Rolle wahrnehmen, welche ihr die Energiestrategie 2050 beimisst.