Der Regierungsrat hat die Verordnungsänderung zum Gesetz über die Energienutzung genehmigt. Der Grosse Rat hat eine Gesetzesänderung im Dezember 2019 beschlossen. Die Verordnung orientiert sich an den Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) und wurde an die aktuellen technischen Entwicklungen angepasst.