Die bestehende Konzession für das Kraftwerk Reckingen läuft am 10. Oktober 2020 aus. Die Kraftwerk Reckingen AG (RKR) beabsichtigt, das Wasserkraftwerk am Hochrhein weiterhin zu betreiben und nachhaltigen Strom aus Wasserkraft zu produzieren. Sie hat deshalb ein Gesuch um die Erneuerung der Konzession gestellt. Für die Konzession des Grenzkraftwerks Reckingen ist der Bund zuständig. Die wirtschaftliche Nutzung kommt aber dem Kanton Aargau zu. Der Regierungsrat hat dazu Folgendes beschlossen:
Der Kanton Aargau spricht sich für eine neue 60-jährige Konzession ab dem 11. Oktober 2020 aus.
Der Kanton Aargau verzichtet auf sein Heimfallrecht.
Der Kanton Aargau verkauft den gesamten Aktienanteil von 15,75 Prozent an der RKR, der ihm im Rahmen des Heimfallverzichts zusteht, an die AEW Energie AG.
Der Erlös aus dem Verkauf dieses Aktienpakets von 24 Millionen Franken fliesst in die Spezialfinanzierung der Sonderlasten des Kantons.
Mit der Neukonzessionierung sind auch umfangreiche Umweltmassnahmen verbunden – auf der Schweizer Seite unter anderem die Erweiterung der Auenrenaturierung "Chly Rhy" in der Gemeinde Rietheim.