An seiner Sitzung vom 28. August 2024 hat der Bundesrat die Volksinitiative «Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen)» beraten. Diese lehnt er ab und will einen indirekten Gegenvorschlag ausarbeiten.
Die Initiative sieht vor, dass die jederzeitige Sicherstellung der Stromversorgung in der Bundesverfassung verankert werden soll und die dafür nötigen Verantwortlichkeiten festlegt werden müssen. Die umwelt- und klimaschonende Stromproduktion steht im Zentrum, wobei alle klimaschonenden Arten der Stromerzeugung zulässig sein sollen. Die Initiative hätte eine neue Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen zur Folge sowie würde das Verbot der Erstellung neuer Kernkraftwerke aufgehoben.
Der Bundesrat lehnt die Initiative u.a. deshalb ab, da das Verbot des Neubaus keiner Verfassungs-, sondern lediglich einer Gesetzesänderung bedarf. Weiter sei auch die Aufgabenteilung bereits genügend klar geregelt. Die Forderung nach umwelt- und klimaschonende Stromproduktion sei zudem bereits im Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien verankert.
Das UVEK erarbeitet bis Ende 2024 eine Anpassung des Kernenergiegesetzes, die diesbezügliche Vernehmlassung soll bis Ende März 2025 dauern.
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