ElCom: Äusserung zur Zulässigkeit und Anrechenbarkeit von Circuit Breakers

Die ElCom äussert sich in ihrem Newsletter vom September 2024 zur Zulässigkeit und Anrechenbarkeit von Circuit Breakers in Smart Meters. Mit Circuit Breakers wird die Stromzufuhr zu Endverbrauchern unterbrochen (Abschaltfunktion). Für den Einsatz von Circuit Breakers bedarf es nach Auffassung der ElCom der expliziten Zustimmung der Kunden. Die Kosten der Abschaltfunktion dürfen nur dann als Netzkosten angerechnet werden, wenn die Abschaltfunktion zur Abwendung einer unmittelbaren erheblichen Gefährdung des sicheren Netzbetriebs installiert worden sind.

Des Weiteren sind die Circuit Breakers vor Cyberbedrohungen zu schützen. Die ElCom hinterfragt in diesem Zusammenhang kritisch, ob es aus Sicht eines VNB beim Smart Meter Rollout Sinn macht, Smart Meter zu wählen, die über Funktionen verfügen, welche über die von StromVG und StromVV vorgegebenen Anforderungen hinausgehen.

Bei der Nutzung von Circuit Breakers zur Liefersperre als Inkassomassnahme verweist die ElCom sodann auf die bundesgerichtliche Rechtsprechung, die zu beachten sei (BGE 137 I 120).

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Bundesrat: Indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative “Blackout stoppen”

An seiner Sitzung vom 28. August 2024 hat der Bundesrat die Volksinitiative «Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen)» beraten. Diese lehnt er ab und will einen indirekten Gegenvorschlag ausarbeiten.

Die Initiative sieht vor, dass die jederzeitige Sicherstellung der Stromversorgung in der Bundesverfassung verankert werden soll und die dafür nötigen Verantwortlichkeiten festlegt werden müssen. Die umwelt- und klimaschonende Stromproduktion steht im Zentrum, wobei alle klimaschonenden Arten der Stromerzeugung zulässig sein sollen. Die Initiative hätte eine neue Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen zur Folge sowie würde das Verbot der Erstellung neuer Kernkraftwerke aufgehoben.

Der Bundesrat lehnt die Initiative u.a. deshalb ab, da das Verbot des Neubaus keiner Verfassungs-, sondern lediglich einer Gesetzesänderung bedarf. Weiter sei auch die Aufgabenteilung bereits genügend klar geregelt. Die Forderung nach umwelt- und klimaschonende Stromproduktion sei zudem bereits im Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien verankert.

Das UVEK erarbeitet bis Ende 2024 eine Anpassung des Kernenergiegesetzes, die diesbezügliche Vernehmlassung soll bis Ende März 2025 dauern.

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Bundesrat: Auftrag zur Überprüfung von Massnahmen zur Umsetzung des KlG

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 14. August 2024 die Bundesverwaltung damit beauftragt, die Massnahmen zur Umsetzung Reduktion der direkten und indirekten Emissionen zu überprüfen und deren Kosten zu veranschlagen.

Die Bundesverwaltung ist gestützt auf Art. 10 des Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (KlG) verpflichtet, bis im 2040 die Klimaneutralität zu erreichen. Die Abklärungsergebnisse sollen in Verordnungsbestimmungen zur Klimaschutz-Verordnung aufgenommen und voraussichtlich im Sommer 2025 in Vernehmlassung geschickt werden.

Zu einem späteren Zeitpunkt ist zudem ein Konzept zur Reduktion der vor- und nachgelagerten Emissionen auszuarbeiten; dieses stützt sich seinerseits auf eine Treibhausgasbilanzierung, welche bis Ende 2025 erstellt werden muss.

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Bundesrat und Parlament: Empfehlung zur Ablehnung der Biodiversitätsinitiative

Die Abstimmung über die Biodiversitätsinitiative findet am 22. September 2024 statt. Der Bundesrat und das Parlament haben die Initiative an ihrer Medienkonferenz zur Ablehnung empfohlen.

Die Initiative fordert finanzielle Mittel und Schutzflächen für die Biodiversität. Dabei sollen die Kantone Landschaften und Ortsbilder stärker bewahren. Gewisse schützenswerte Biotope, Landschaften und Ortsbilder sollen zudem absolut geschützt werden.

Bundesrat und Parlament vertreten die Ansicht, dass zum Schutz der Biodiversität bereits genügend Massnahmen getroffen worden sind. Die weitergehenden Forderungen der Initiative werden einerseits aufgrund der Zusatzkosten abgelehnt und anderseits auch, weil sie den Handlungsspielraum der betroffenen Behörden zu stark einschränken würden.

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ElCom: Mitteilung zu Regelzonen-Ausgeglichenheit

Die ElCom hat am 2. Juli 2024 eine Mittelung publiziert, welche Richtigstellungen zur bisher grössten Unausgeglichenheit des Jahres in der Schweizer Regelzone (am 22. April 2024) enthält. Weiter äussert sich die ElCom in ihrer Mitteilung zu möglichen Massnahmen, um ausserordentliche Unausgeglichenheiten zu vermeiden bzw. zu minimieren (namentlich Überprüfung des Ausgleichsenergiepreismechanismus, Verfügbarkeit der erforderlichen Informationen und Optimierung der Produktionsprognose).

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ElCom: Weisung zur Kommunikation von Tarifänderungen

Gestützt auf Art. 4b Abs. 1 StromVV muss der VNB gegenüber seinen Kundinnen und Kunden Erhöhungen und Senkungen der Tarife begründen. Dieser Begründung muss zu entnehmen sein, welche Kostenveränderungen zur Erhöhung oder Senkung geführt haben. Mithilfe der Weisung soll die Kommunikation der VNB vereinheitlicht werden. Die genauen Voraussetzungen können dem Newsletter oder der Weisung entnommen werden. Die Weisung gilt für Tarife ab 2025.

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Bundesrat: Eröffnung der Vernehmlassung für Verordnung zum Gas-Solidaritätsabkommen

An seiner Sitzung vom 26. Juni 2024 hat der Bundesrat die erste von total zwei Verordnungen in die Vernehmlassung geschickt. Sie betrifft die Vorbereitung und Umsetzung des Gas-Solidaritätsabkommens zwischen der Schweiz, Deutschland und Italien (Energieradar hat berichtet). Die erste Verordnung betrifft die Vorbereitungen der Schweiz auf ein Ersuchen von Solidaritätsmassnahmen sowie die Umsetzung dieser Solidaritätsmassnahmen bei einer Anfrage aus dem Ausland. Die Vernehmlassung dauert bis am 17. Oktober 2024.

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Bundesrat: Stärkung der Unabhängigkeit des ESTI beabsichtigt

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 14. Juni 2024 verschiedene Massnahmen beschlossen, um die Unabhängigkeit des Eidgenössischen Starkstrominspektorats (ESTI) zu stärken, u.a.:

  • Wahl der Geschäftsführerin / des Geschäftsführers des ESTI durch die UVEK;

  • Führen eines Qualitätsmanagement, einer Qualitätssicherung und eines betrieblichen Risikomanagements sowie Einsatz einer internen Revision;

  • div. Vorgaben zur Stärkung organisatorischer und wirtschaftlicher Unabhängigkeit der Mitarbeitenden des ESTI;

  • Totalrevision der Niederspannungsinstallations-Verordnung, u.a. zur Entlastung des ESTI von Aufsichtsaufgaben.

Das UVEK ist beauftragt bis Ende 2026 Vernehmlassungsvorlagen zu erstellen.

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Bundesrat: Diskussion um Rahmenbedingungen für energieintensive Industrie

Gestützt auf das revidierte CO2-Gesetz und das Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (KlG), welche per 1. Januar 2025 in Kraft treten, können energieintensive Unternehmen in ihren Dekarbonisierungsanstrengungen mit Investitionsbeiträgen unterstützt werden. Für eine weitere Entlastung prüft der Bundesrat nun, ob sich besonders energieintensive industrielle Grossverbraucher vom Zuschlag auf das Netznutzungsentgelt für die Stromreserve befreien lassen können, sofern sie ihren Betrieb bei einer Strommangellage reduzieren/einstellen und dafür die Stromreserve nicht in Anspruch nehmen.

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Bundesrat: Zwei Klima-Initiativen zur Ablehnung empfohlen

An seiner Sitzung vom 15. Mai 2024 hat der Bundesrat sowohl die die Volksinitiative «Für eine gerechte Energie- und Klimapolitik: Investieren für Wohlstand, Arbeit und Umwelt (Klimafonds-Initiative)», als auch die Volksinitiative «Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)», beide Male ohne direkten Gegenentwurf / Gegenvorschlag zur Ablehnung empfohlen. Die erst genannte Initiative sieht die Schaffung eines aus dem Bundeshaushalt gespiesenen Fonds für Klimaanliegen vor. Die zweite Initiative will eine Erbschaftssteuer auf sehr hohen Vermögen mit Zweckbindung zur Bekämpfung der Klimakrise einführen.

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ElCom: verbesserte Ausgangslage betr. Stromversorgungssicherheit im Winter 2024/25

Die ElCom beurteilt die Ausgangslage für die Stromversorgungssicherheit im Winter 2024/25 aufgrund der gut gefüllten Gaslager in Europa sowie der erwarteten höheren Verfügbarkeit der französischen Kernkraftwerke als grundsätzlich besser als in den beiden Vorjahren. Weiterhin aber bleiben Unsicherheiten im globalen Gasmarkt sowie bei den schweizerischen Importmöglichkeiten. Die ElCom gibt daher keine vollständige Entwarnung, Massnahmen wie die Vorhaltung einer Winterreserve bleiben aus ihrer Sicht notwendig.

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