Der Strom aus Schweizer Steckdosen stammt zu 54 Prozent aus erneuerbaren Energien: zu 49% aus Wasserkraft und zu rund 5% aus Photovoltaik, Wind und Biomasse. 26% stammen aus Kernenergie und rund 2% aus Abfällen und fossilen Energieträgern. Für 18% des gelieferten Stroms sind Herkunft und Zusammensetzung nicht überprüfbar. Dies zeigen die Daten zur Stromkennzeichnung im Jahr 2014.
Die Daten zum Schweizer Strom-Liefermix (Strommix ab Steckdose, siehe Kasten) werden statt bisher alle zwei Jahre neu jährlich erhoben und auf www.stromkennzeichnung.ch im Stromkennzeichnungs-Cockpit veröffentlicht. Die heute publizierten Daten geben Aufschluss über die Stromlieferung 2014. Im Vergleich zu den Vorjahren zeigen sich einige Änderungen:
- 49% des im Jahr 2014 gelieferten Stroms wurden in Wasserkraftwerken produziert (2013: 51%). Die Wasserkraft wurde zu 88% (2013: 84%) in der Schweiz produziert.
- 26% (2013: 30%) des gelieferten Stroms wurden in Kernkraftwerken produziert. Dies ist tiefer als der Anteil der Kernenergie am Schweizer Produktionsmix (38%). Die gelieferte Kernenergie stammt zu 89% aus der Schweiz.
- 18% (2013: 13%) des gelieferten Stroms stammten aus nicht überprüfbaren Energieträgern, das heisst, dass die Herkunft dieses Stroms aus buchhalterischen Gründen nicht nachvollziehbar ist. Der deutliche Anstieg dürfte darauf zurückzuführen sein, dass auf dem europäischen Markt vermehrt Strom aus fossilen und nuklearen Quellen beschafft wird, ohne Zukauf von entsprechenden Herkunftsnachweisen.
- Der Anteil neuer erneuerbarer Energieträger (Sonne, Wind, Biomasse und Kleinwasserkraft) nimmt stetig zu, von 3.8% (2013) auf 4.7% im Jahr 2014. Davon wurden 86% in der Schweiz produziert und knapp zwei Drittel durch die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) gefördert.
- In geringen Mengen stammte der 2014 gelieferte Strom aus Abfällen (1.4%) und fossilen Energieträgern (0.4%).
Mehr Transparenz
Um die Transparenz für die Kundinnen und Kunden zu erhöhen und die Qualität der Stromkennzeichnung sicherzustellen, hat der Bundesrat bereits verschiedene Massnahmen umgesetzt. Seit 2013 müssen - mit der Ausnahme von Kleinstanlagen - alle Kraftwerke im Herkunftsnachweissystem registriert sein, welches von der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid geführt wird. Zudem verlangt die Energieverordnung von den Lieferanten, dass sie alle vorhandenen Herkunftsnachweise für die Stromkennzeichnung einsetzen und einen Anteil der "nicht überprüfbaren Energieträger" von über 20% gegenüber ihren Kundinnen und Kunden erklären.
Der Bundesrat hat zudem Anfang 2016 im Bericht "Stromkennzeichnung: Vollständige Deklarationspflicht mit Herkunftsnachweisen
" aufgezeigt, wie die nicht überprüfbaren Energieträger (Graustrom) vollständig eliminiert werden könnten (siehe Link). Auf Grundlage dieses Berichts könnte das Parlament den Bundesrat mit der Umsetzung der Volldeklaration beauftragen.