Bundesgericht: Beschwerde von Naturschutzorganisationen zum Ausbau des Grimselstausees gutgeheissen

Das Bundesgericht heisst die Beschwerde von zwei Naturschutzorganisationen im Zusammenhang mit der geplanten Erhöhung der Staumauern des Grimsel-Wasserkraftwerks gut. Die Sache wird an den Berner Regierungsrat zurückgewiesen. Das Projekt bedarf einer Festsetzung im kantonalen Richtplan, damit die verschiedenen Nutz- und Schutzinteressen abgestimmt werden können. In diesem Rahmen ist auch eine Koordination mit dem geplanten Kraftwerk Trift erforderlich.

Zur Medienmitteilung des Bundesgerichts (Wortlaut nicht rechtsverbindlich)

Zum Urteil des Bundesgerichts (1C_356/2019)

Bundesrat genehmigt Schutz- und Nutzungsplan für das obere Gadmental

Der Bundesrat hat am 20. März 2020 die vom Kanton Bern eingereichte Schutz- und Nutzungsplanung für die Wasserkraftnutzung im oberen Gadmental genehmigt. Die Planung sieht als Mehrnutzung tiefere Mindestrestwassermengen vor. Als Ausgleich dazu ist vorgesehen, Gewässerlebensräume zu revitalisieren und auf die Nutzung landschaftlich wertvoller Bäche zu verzichten. Dank dieser verstärkten Gewässernutzung kann das Kraftwerk jährlich 10 GWh mehr Energie produzieren. Dies entspricht dem jährlichen Energieverbrauch von rund 2000 durchschnittlichen Haushalten.

Zur Medienmitteilung

65 Millionen Franken an Marktprämien für die Grosswasserkraft

Betreiber und Eigentümer von Schweizer Grosswasserkraftwerken können in den Jahren 2018 bis 2022 eine Marktprämie für ihren produzierten Strom beantragen, den sie am Markt nachweislich unter den Gestehungskosten absetzen müssen. Die Marktprämie beträgt pro Kraftwerk maximal 1 Rappen pro Kilowattstunde. Das Bundesamt für Energie (BFE) hat die eingegangenen Gesuche geprüft. Die Marktprämien 2019 gehen an 17 Empfänger. Die Fördersumme beträgt insgesamt rund 65.4 Millionen Franken für 8.85 Milliarden Kilowattstunden oder 23% der Schweizer Landeserzeugung aus Wasserkraft im Jahr 2018. Damit werden die für die Marktprämie zur Verfügung stehenden Mittel in diesem Jahr nicht vollständig ausgeschöpft. Im letzten Jahr wurden für das Geschäftsjahr 2017 rund 102 Millionen Franken an 24 Empfänger ausbezahlt.

Zur Medienmitteilung

Studie zum Ausbaupotenzial der Wasserkraft in der Schweiz

Die schweizerische Wasserkraft trägt heute mit gegen 60 Prozent massgeblich zur inländischen Stromproduktion bei. Der Erhalt und weitere Ausbau dieser erneuerbaren Energiequelle ist daher ein erklärtes Ziel der Energiestrategie 2050. Das geltende Energiegesetz legt für das Jahr 2035 eine durchschnittliche Jahresproduktion von mindestens 37‘400 Gigawattstunden (GWh) als Richtwert fest. Gemäss Botschaft zur Energiestrategie 2050 soll dieser Wert bis 2050 auf 38‘600 GWh ansteigen. Eine neue Studie des Bundesamts für Energie (BFE) untersucht, ob dieser angestrebte Ausbau aufgrund der vorhandenen Potenziale erreicht werden kann.

Zur Medienmitteilung

Zur Studie

Bundesrat genehmigt Schutz- und Nutzungsplan für Meiringen-Hasliberg

Der Bundesrat hat am 14. August 2019 die vom Kanton Bern eingereichte Schutz- und Nutzungsplanung für die Wasserkraftnutzung im Gebiet Meiringen-Hasliberg genehmigt. Die Planung sieht vor, dass eine teilweise Mehrnutzung zugelassen wird, die zu tieferen Restwassermengen führt. Als Ausgleich dazu werden wertvolle Gewässerlebensräume geschaffen. Dank der Schutz- und Nutzungsplanung können die Wasserkraftwerke jährlich 2,9 GWh mehr Energie produzieren.

Zur Medienmitteilung

UREK-N befürwortet parl. Initiative Rösti betr. Umweltverträglichkeitsprüfungen bei Konzessionserneuerungen von Wasserkraftwerken

Die Kommission beabsichtigt die Regelungen für Umweltverträglichkeitsprüfungen bei Konzessionserneuerungen von Wasserkraftwerken zu präzisieren. Neu soll vom Ist-Zustand zum Zeitpunkt der Konzessionserneuerung ausgegangen werden. Der entsprechende Entwurf wurde von der Kommission mit 14 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung verabschiedet und setzt damit die parlamentarische Initiative von Nationalrat Rösti (16.452) um. Eine Minderheit befürwortet hierbei die zusätzliche Regelung, dass in solchen Fällen nach Möglichkeit und soweit dies verhältnismässig sei, Massnahmen zugunsten von Natur und Landschaft vereinbart oder angeordnet werden. Die Ergebnisse aus der Vernehmlassung sind auf der Internetseite der Kommission verfügbar.

ElCom vorsichtig optimistisch für Versorgungssituation Winter 2017/2018

ElCom Newsletter: Für die Versorgungssituation in der Schweiz im Winter 2017/2018 zeigt sich die ElCom vorsichtig optimistisch: Sowohl auf Seiten des Netzes als auch auf der Energieseite erweist sich die aktuelle Situation berechenbar. Diese Einschätzung stützen auch erste Ergebnisse von Adequacy-Berechnungen, die Swissgrid im Auftrag der ElCom durchgeführt hat. Die konkreten Resultate der Berechnungen präsentiert die ElCom im Rahmen des ElCom-Forums am 17. November in Lausanne.

Unterstützung der Wasserkraft überlegt angehen

Die Energiekommission des Nationalrates will die Versorgung mit Strom aus Wasserkraft sichern. Allfällige Unterstützungsmassnahmen sollen jedoch überlegt angegangen werden. Aus diesem Grund hat sich die Kommission entschieden, die vom BFE (im Rahmen der Vorbereitungen zur StromVG-Revision) aktuell durchgeführten Datenerhebungen bei den Betreibern von Wasserkraftwerken abzuwarten und die Vorlage 2 zu sistieren, um das Ergebnis aktueller Abklärungen der Verwaltung bei den Elektrizitätsunternehmen abzuwarten.
 

Zur Medienmitteilung der UREK

BR: Bundesrat schlägt neues Wasserzinsmaximum vor

Medienmitteilung Bundesrat: Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 21. Juni 2017 die Vernehmlassung zur Revision des Wasserrechtsgesetzes eröffnet. Er schlägt darin als Übergangsregelung für die Jahre 2020 bis 2022 eine Senkung des Wasserzinsmaximums von bisher 110 Franken pro Kilowatt Bruttoleistung (Fr./kWbr) auf 80 Fr./kWbr vor. Ab 2023 soll die Übergangsregelung durch ein flexibles Modell abgelöst werden, bei dem das Wasserzinsmaximum aus einem fixen und einem vom Marktpreis abhängigen, variablen Teil festgelegt wird. Die Grundzüge des flexiblen Modells werden in der Vernehmlassung zur Diskussion gestellt, dessen genaue Ausgestaltung soll jedoch erst später, zeitgleich mit den Arbeiten für ein neues Marktdesign, festgelegt werden. Die Vernehmlassung dauert vom 22. Juni 2017 bis zum 13. Oktober 2017.

BR: Enteignungsrecht an moderne Bedürfnisse anpassen

Medienmitteilung Bundesrat: Das Enteignungsgesetz aus dem Jahr 1930 soll revidiert werden. Der Bundesrat schlägt vor, die Verfahrensvorschriften an die geänderten rechtlichen Verhältnisse anzupassen. Zudem will er die Bestimmungen über die Organisation und Struktur der Eidgenössischen Schätzungskommissionen vereinfachen und verschiedene Regelungen den heutigen Bedürfnissen anpassen. Der Bundesrat hat zu diesem Zweck am 2. Juni 2017 die Vernehmlassung eröffnet. Sie dauert bis Ende Oktober 2017.

Stand Restwasser 2016: Ein Viertel der Wasserfassungen noch immer nicht saniert

Medienmitteilung BAFU: Gemäss Gewässerschutzgesetz hätten die Kantone bis Ende 2012 alle Restwasserstrecken unterhalb von Wasserentnahmen, die vor 1992 bewilligt wurden, sanieren müssen. Lediglich sieben Kantone haben bis heute die gesetzlichen Vorgaben aus dem Jahr 1992 vollständig umgesetzt. Im Interesse der Fliessgewässer und der davon abhängenden Lebensräume und -gemeinschaften fordert der Bund die zuständigen Behörden erneut auf, die Sanierungen möglichst rasch abzuschliessen.

Knapp 60 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Energien

Medienmitteilung BFE: Der Strom aus Schweizer Steckdosen stammt zu 58% aus erneuerbaren Energien: zu 53% aus Grosswasserkraft und zu rund 5% aus Photovoltaik, Wind, Kleinwasserkraft und Biomasse. 21% stammen aus Kernenergie und knapp 2% aus Abfällen und fossilen Energieträgern. Für 19% des gelieferten Stroms sind Herkunft und Zusammensetzung nicht überprüfbar. Dies zeigen die Daten zur Stromkennzeichnung im Jahr 2015.

Wasserkraft Schweiz: Statistik 2016 und interaktive Karte

Medienmitteilung BFE: Am 1. Januar 2017 waren in der Schweiz 643 Wasserkraft-Zentralen mit einer Leistung grösser 300 kW in Betrieb (1.1.2016: 623 Anlagen). Die maximale mögliche Leistung ab Generator hat gegenüber dem Vorjahr um 989 MW zugenommen. Der grösste Anteil der Zunahme erfolgte aufgrund der Inbetriebnahme von Pumpspeicherkraftwerken.

BR: Präzisierung BLN-Inventar soll Handhabung erleichtern

Medienmitteilung BR: Das Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) erfasst die typischsten und wertvollsten Landschaften der Schweiz. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. März 2017 die Revision des Inventars und der dazugehörigen Verordnung gutgeheissen. Die 162 Objekte des Inventars sind neu im Detail beschrieben, und die Gründe für ihre nationale Bedeutung sowie die spezifischen Schutzziele wurden präzisiert. Diese Ergänzungen verbessern die Handhabung des Inventars auf Bundes- und Kantonsebene sowie seine Wirksamkeit.

Die Landschaften und Naturdenkmäler, die im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) erfasst sind, zählen zum landschaftlichen Erbe der Schweiz. Sie prägen ausserdem die regionale Identität und sind ein bedeutendes touristisches Kapital. Als beliebte Erholungsräume tragen Sie überdies zur Gesundheit der Bevölkerung bei.

Im Zentrum der Revision des Inventars und der entsprechenden Verordnung steht die grundlegende Überarbeitung der Umschreibungen der 162 Inventarobjekte. Die einzelnen Objekte sind neu viel umfassender beschrieben. Die nationale Bedeutung der Objekte wird präziser begründet, die Merkmale der einzelnen Landschaften werden im Detail beschrieben, und es werden objektspezifische Schutzziele formuliert. Mit der Revision werden die Empfehlungen der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats (GPK-N) umgesetzt und der vom Bundesrat erteilte Auftrag erfüllt.

Dank der Präzisierungen wird die Sicherheit beim Vollzug und in der Planung erheblich verbessert. Die zuständigen Bundes- und Kantonsbehörden verfügen künftig über bessere Grundlagen für die Beurteilung von Vorhaben, die BLN-Objekte betreffen. Die Interessenabwägung wird erleichtert, und Bewilligungsverfahren werden beschleunigt.

Die Verordnung über das Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler (VBLN) wurde entsprechend geändert. Sie schafft namentlich eine Rechtsgrundlage für die Nachverfolgung und Wirkungskontrolle der getroffenen Massnahmen.

Das BLN und die totalrevidierte Verordnung treten am 1. Juni 2017 in Kraft.