Das Bundesgericht stützt die Wettbewerbskommission. Es lehnt die Beschwerde der Elmex-Herstellerin Gaba ab, die wegen unzulässiger Beschränkung von Parallelimporten gebüsst worden war (NZZ). Preisvorgaben und Gebietsschutz für Vertriebspartner gelten als "per-se" erhebliche Beschränkung des Wettbewerbs und sind daher in der Regel rechtswidrig; sie können mit einer Geldbusse geahndet werden.