Die FINMA informiert mit der Aufsichtsmitteilung 02/2017 "Finanzmarktinfrastrukturgesetz: Meldepflichten / Transaktionsregister" über die Bewilligung eines schweizerischen Transaktionsregisters sowie die Anerkennung eines ausländischen Transaktionsregisters. Die Bewilligung und Anerkennung der Transaktionsregister löst für Schweizer Marktteilnehmende die gestaffelte Inkraftsetzung der Pflicht zur Meldung von Derivatgeschäften an ein Transaktionsregister aus.