Ausbau des Grimsel-Kraftwerks laut Bundesgericht mit Moorlandschaftsschutz vereinbar

Das Bundesgericht (Urteil 1C_79/2016) heisst die Beschwerde der Kraftwerke Oberhasli AG (KWO) im Zusammenhang mit der geplanten Erhöhung der Staumauern des Grimsel-Wasserkraftwerks gut. Der Bundesrat durfte die südliche Grenze der "Moorlandschaft Grimsel" 2004 entgegen der Ansicht des Berner Verwaltungsgerichts 27 Meter über dem heutigen Seespiegel festlegen. Dem beabsichtigten Ausbau des Kraftwerks steht damit mit Blick auf den Moorlandschaftsschutz nichts entgegen. Die Sache wurde zur weiteren Behandlung ans Berner Verwaltungsgericht zurückgewiesen.

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