Medienmitteilung Wettbewerbskommission: Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat die Bekanntmachung über die wettbewerbsrechtliche Behandlung von vertikalen Abreden dem Gaba-Urteil des Bundesgerichts angepasst. Zudem hat die Wettbewerbsbehörde als Auslegehilfe dazugehörige Erläuterungen verabschiedet.