Im Juni 2018 hat die ElCom die Weisung 4/2018 zur Abrechnungsmethodik von SDL verabschiedet, welche die bisherige Weisung 3/2016 ersetzt. Neu ist die von den Endverbrauchern im abgelaufenen Kalenderjahr bezogene elektrische Energie pro Netz bis spätestens Ende September der Swissgrid AG zu melden. Bisher war der Stichtag Ende März. Nicht mehr explizit in der Weisung behandelt wird die Erhebung des Netzzuschlages. Der Netzzuschlag wird neu von der Pronovo AG erhoben.