Betreiber und Eigentümer von Schweizer Grosswasserkraftwerken können in den Jahren 2018 bis 2022 eine Marktprämie für ihren produzierten Strom beantragen, den sie am Markt nachweislich unter den Gestehungskosten absetzen müssen. Die Marktprämie beträgt pro Kraftwerk maximal 1 Rappen pro Kilowattstunde. Das Bundesamt für Energie (BFE) hat die eingegangenen Gesuche geprüft. Die Marktprämien 2019 gehen an 17 Empfänger. Die Fördersumme beträgt insgesamt rund 65.4 Millionen Franken für 8.85 Milliarden Kilowattstunden oder 23% der Schweizer Landeserzeugung aus Wasserkraft im Jahr 2018. Damit werden die für die Marktprämie zur Verfügung stehenden Mittel in diesem Jahr nicht vollständig ausgeschöpft. Im letzten Jahr wurden für das Geschäftsjahr 2017 rund 102 Millionen Franken an 24 Empfänger ausbezahlt.