Bundesgericht: Automatisierte ElCom-Rückmeldungen zu Kostenrechnung stehen Tarifprüfungsverfahren nicht entgegen

Mit Urteil vom 07. Oktober 2020 hat das Bundesgericht eine Zwischenverfügung der ElCom bestätigt. Die ElCom hatte darin einen Antrag mehrerer Netzbetreiberinnen auf Einstellung des Tarifprüfungsverfahrens abgewiesen (Zwischenverfügung 211-00300 vom 7. Februar 2019). Die Netzbetreiberinnen gingen davon aus, dass von Seiten der ElCom keinerlei Vorbehalte gegenüber den deklarierten Ist- und Planwerten in der Kostenrechnung bestanden haben. Aus ihrer Sicht seien die von der Tarifprüfung erfassten Jahre bereits abgeschlossen gewesen. Sie verwiesen dabei insbesondere auf die automatisierten Rückmeldungen zur Kostenrechnung und stellten sich auf den Standpunkt, dass die erhaltenen Rückmeldungen der nachträglichen Eröffnung eines Tarifprüfungsverfahrens entgegenstehen würden.

Das Bundesgericht führt in seinem Urteil aus, dass die ElCom mit den Rückmeldungen zur Kostenrechnung weder eine Genehmigung der Tarife noch einen Verzicht auf ein künftiges Tarifprüfungsverfahren ausdrücklich mitgeteilt hat. Auch die Prüfung der konkreten Umstände liess nicht erkennen, dass die Netzbetreiberinnen ein berechtigtes Vertrauen darin haben durften, dass ihre Kosten und Tarife von der ElCom nicht in einem formellen Verfahren überprüft werden könnten.

Zum Urteil des Bundesgerichts (2C_109/2020 und 2C_115/2020)