Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 25. November 2020 punktuelle Änderungen von Verordnungen im Energiebereich beschlossen. Es handelt sich um Änderungen der Energieförderungsverordnung, der Energieverordnung, der Energieeffizienzverordnung, der Geoinformationsverordnung und der Stromversorgungsverordnung. Damit werden unter anderem die Einmalvergütungen für Photovoltaikanlagen angepasst, die Publikation der Geodaten zu allen Stromproduktionsanlagen in der Schweiz geregelt, die Vorschriften zur Reifenetikette angepasst und der Zugang zu Messdaten von Smart Metern präzisiert. Die revidierten Verordnungen treten mehrheitlich per 1. Januar 2021 in Kraft. Ausnahme ist die Energieeffizienzverordnung, deren Änderungen per 1. März und 1. Mai 2021 in Kraft treten.