Der Kanton Wallis wollte mit seiner Standesinitiative das Potential der Wasserkraft erhalten sowie angemessen ausbauen. Er verlangte dabei insbesondere die Lockerung des Gesetzes über den Schutz der Gewässer. Der Nationalrat lehnte diese Initiative am 17. Dezember 2020 ab. Der Nationalrat sowie die vorberatende Kommission bestätigen, dass bei der Nutzung von Gewässern verschiedene Interessen aufeinandertreffen. Sie sind jedoch der Meinung, dass sich die Bestimmungen zu Restwassermengen bewährt hätten und massvoll umgesetzt würden. Die sich aufgrund dieser Vorschriften ergebenden Einbussen in der Stromproduktion seien vertretbar.
Zur Medienmitteilung: Bestimmungen zur Wasserkraft werden nicht gelockert (parlament.ch)