ElCom: Prüfung Quersubventionierungsverbot

Die ElCom prüft im Rahmen ihrer Kompetenzen regelmässig, dass keine Quersubventionierungen von Tätigkeitsbereichen im Wettbewerb zulasten des Netzbetriebs bzw. der Grundversorgung mit Energie («Monopolbereiche») vorliegen. Eine Quersubventionierung liegt beispielsweise vor, wenn den Monopolbereichen Kosten zugewiesen werden, die eigentlich in Wettbewerbsbereichen des verbundenen Unternehmens anfallen. Dies erlaubt es dem EVU unter anderem, Leistungen an Dritte zu tieferen Preisen anzubieten. Durch unerlaubte Quersubventionierungen könnte das Unternehmen gegenüber seinen Mitbewerbern so Wettbewerbsvorteile zu Lasten des Monopolbereichs erlangen.

In einem aktuellen Fall, den die ElCom soeben abgeschlossen hat, ging es um den Verdacht, dass Dienstleistungen an Dritte im Markt zu tieferen Preisen zu Lasten der Netzkosten erbracht wurden. Auf der Basis von Stichproben wurden Buchhaltungsbelege, vorgenommene Kostenzuordnungen, Verrechnungen und Entlastungen der Netzkosten überprüft. Dabei konnten keine Hinweise auf eine unerlaubte Quersubventionierung zu Lasten des Netzbetriebes festgestellt werden. Aus diesem Grund hat die ElCom darauf verzichtet, gegen dieses Unternehmen ein Verfahren einzuleiten. Die ElCom wird auch weiterhin ein Augenmerk auf die Einhaltung des Quersubventionierungsverbots durch die Energieversorgungsunternehmen legen.