Das Fachsekretariat hat im Zusammenhang mit der Energiestrategie 2050 in der Form einer Mitteilung verschiedene Fragen und Antworten zusammengestellt und veröffentlicht. Am 26. August 2020 erfolgte ein Update, welches insbesondere ein neues Kapitel zu (Batterie-)Speichern enthält.
Nach Auffassung des ElCom Fachsekretariats gelten Speicher aufgrund ihrer technischen und betrieblichen Eigenschaften nicht als Netzelemente im Sinne der Definition des StromVG (Art. 4 Abs. 1 lit. a). Speicherkosten sollen entsprechend keine anrechenbaren Netzkosten darstellen.
In Bezug auf die Frage, ob der Energiebezug eines Speichers netznutzungsentgeltpflichtig ist oder nicht, folgt das ElCom Fachsekretariat der Auslegung des VSE gemäss dessen Netznutzungsmodell (Ziff. 3.8 NNMV CH 2019). Demnach ist der Energiebezug von Speichern ohne Endverbrauch (sog. reine Speicher) von der Netznutzungsentgeltpflicht ausgenommen. Der Energiebezug von Speichern mit Endverbrauch ist demgegenüber netznutzungsentgeltpflichtig.