Folgende Verordnungen sollen teilrevidiert werden:
Energieverordnung
Energieeffizienzverordnung
Energieförderungsverordnung
Verordnung des UVEK über den Herkunftsnachweis und die Stromkennzeichnung
Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse
Verordnung über Geräte und Schutzsysteme zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen
Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung
Die Revision der Energieverordnung soll Präzisierungen zur Richtplanung und zum nationalen Interesse von Wasserkraftanlagen enthalten. Zudem sollen Präzisierungen betr. ZEV vorgenommen werden, namentlich in Bezug auf die Kostenverrechnung bei Anlage-Contracting. Weiter sollen Klarstellungen bei den Zielvereinbarungen für die Rückerstattung des Netzzuschlags erfolgen.
Im Rahmen der Revision der Energieförderungsverordnung soll u.a. der Grundbeitrag für die Einmalvergütung für angebaute Photovoltaikanlagen gesenkt werden.
Zu den weiteren geplanten Änderungen siehe die Medienmitteilung. Die Vernehmlassung dauert bis zum 13. August 2021. Die Inkraftsetzung ist für Anfang 2022 geplant.