Bei der Berechnung der anrechenbaren Gestehungskosten einer effizienten Produktion sind die kalkulatorischen Abschreibungen und die kalkulatorischen Zinsen auf den für die Produktion notwendigen Vermögenswerten anrechenbar. Zur kalkulatorischen Verzinsung ist ein Zinssatz zu verwenden, welcher den Risiken der Stromproduktion angemessen Rechnung trägt (WACC Produktion gemäss StromVG).
Analog zum Vorjahr hat die ElCom in Weisung 1/2021 entschieden, für den WACC Produktion 2021 gemäss StromVG den vom UVEK festgelegten WACC für die Förderung der Grosswasserkraft anzuwenden. Der WACC Produktion für das Jahr 2021 beträgt wiederum 4.98 %.