Die Mitteilung Praxismodell Eigenverbraucht der ElCom wurde leicht ergänzt: Netzbetreiber sind nicht verpflichtet, für Anlagenbetreiber den gemeinsamen Eigenverbrauch im Sinne des Praxismodells zu ermöglichen. Weiter wurde präzisiert, dass Endverbraucher am Ort der Produktion, welche am Praxismodell nicht teilnehmen, für die Berechnungen im Zusammenhang mit dem Eigenverbrauch nicht zu berücksichtigen sind.
Konkret soll die sachgerechte Messung gemäss ElCom wie folgt vorgenommen werden: Die Eigenverbrauchsanteile der am Praxismodell teilnehmenden Endverbraucher werden proportional zu ihrem momentanen Verbrauch berechnet. Allfällige nicht am Praxismodell teilnehmende Endverbraucher werden für die Berechnungen im Zusammenhang mit dem Eigenverbrauch nicht berücksichtigt (da ihr Verbrauch energiewirtschaftlich und rechtlich gesehen vollständig als Bezug aus dem Netz anzusehen ist). Die momentane Produktion aus der Anlage wird also nur dem jeweiligen momentanen Verbrauch der am Praxismodell teilnehmenden Endverbraucher gegenübergestellt, um die Eigenverbrauchsanteile der teilnehmenden Endverbraucher und die Rücklieferung ins Netz zu berechnen.
In Anhang 3 der Mitteilung hat die ElCom eine hilfreiche Tabelle erstellt, in welcher sie das Praxismodell Eigenverbrauch dem ZEV gegenüberstellt (letzterer ist nicht Gegenstand der Mitteilung und daher klar abzugrenzen).