Im Rahmen der Revision der Leitungsverordnung sind Änderungen zur Übertragungstechnologie und zum Mehrkostenfaktor in Kraft getreten. Da bei den Elektrizitätsunternehmen Unsicherheit darüber bestand, was die Änderungen für die Netzbetreiber genau bedeuten, weist die ElCom daraufhin, dass die Mitteilung vom BFE, ElCom und ESTI vom 6. Mai 2020 unverändert bestehen bleibt. Damit gilt weiterhin, dass auf den Netzebenen 5 und 7 grundsätzlich keine Kosten- und Variantenrechnungen einzureichen sind.