Revidierte Leitungsverordnung (LeV) per 1. Juli 2021 in Kraft getreten

Im Rahmen der Revision der Leitungsverordnung sind Änderungen zur Übertragungstechnologie und zum Mehrkostenfaktor in Kraft getreten. Da bei den Elektrizitätsunternehmen Unsicherheit darüber bestand, was die Änderungen für die Netzbetreiber genau bedeuten, weist die ElCom daraufhin, dass die Mitteilung vom BFE, ElCom und ESTI vom 6. Mai 2020 unverändert bestehen bleibt. Damit gilt weiterhin, dass auf den Netzebenen 5 und 7 grundsätzlich keine Kosten- und Variantenrechnungen einzureichen sind.

Zum erläuternden Bericht zur Revision der LeV vom Mai 2021

Zum ElCom Newsletter Juli 2021