In seiner Sitzung vom 18. August 2021 hat der Bundesrat folgende Eckwerte festgelegt:
Publikumsgesellschaften, Banken und Versicherungen ab 500 Mitarbeitenden, mehr als 20 Millionen Franken Bilanzsumme bzw. mehr als 40 Millionen Franken Umsatz trifft die Pflicht, über Klimabelange öffentlich Bericht zu erstatten.
Die öffentliche Berichterstattung umfasst zum einen das finanzielle Risiko, das ein Unternehmen durch klimarelevante Tätigkeiten eingeht; zum anderen müssen Auswirkungen, die Geschäftstätigkeit des Unternehmens auf das Klima bzw. die Umwelt hat, offengelegt werden.
Mindestanforderungen sollen zu aussagekräftigen, vergleichbaren, und, wo möglich, vorwärtsschauenden und szenarienbasierten Offenlegungen führen.
Ab 2024 hat die verbindliche Umsetzung der TCFD-Empfehlungen zu erfolgen (mittels Erlass einer separaten Vollzugsverordnung zum Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative).
Das Eidgenössische Finanzdepartement hat bis im Sommer 2022 eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage zu erarbeiten.