Bundesrat: Eckwerte zur verbindlichen Klimaberichterstattung für grosse Schweizer Unternehmen

In seiner Sitzung vom 18. August 2021 hat der Bundesrat folgende Eckwerte festgelegt:

  • Publikumsgesellschaften, Banken und Versicherungen ab 500 Mitarbeitenden, mehr als 20 Millionen Franken Bilanzsumme bzw. mehr als 40 Millionen Franken Umsatz trifft die Pflicht, über Klimabelange öffentlich Bericht zu erstatten.

  • Die öffentliche Berichterstattung umfasst zum einen das finanzielle Risiko, das ein Unternehmen durch klimarelevante Tätigkeiten eingeht; zum anderen müssen Auswirkungen, die Geschäftstätigkeit des Unternehmens auf das Klima bzw. die Umwelt hat, offengelegt werden.

  • Mindestanforderungen sollen zu aussagekräftigen, vergleichbaren, und, wo möglich, vorwärtsschauenden und szenarienbasierten Offenlegungen führen.

  • Ab 2024 hat die verbindliche Umsetzung der TCFD-Empfehlungen zu erfolgen (mittels Erlass einer separaten Vollzugsverordnung zum Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative).

Das Eidgenössische Finanzdepartement hat bis im Sommer 2022 eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage zu erarbeiten.