Die ElCom hat am 1. September 2022 eine neue Mitteilung zu sogenannten Beteiligungsmodellen von Energieversorgungsunternehmen (EVU) erlassen. Bei solchen Modellen baut und betreibt das EVU eine neue Elektrizitätserzeugungsanlage (EEA), meistens eine Photovoltaikanlage (PV-Anlage). Interessierte Endverbraucher haben dann die Möglichkeit, sich in einer bestimmten Art und Weise zu «beteiligen». Meist entrichten sie dazu einen einmaligen Beitrag mit Bezug zu einer bestimmten Fläche der PV-Anlage. Im Gegenzug erhalten sie eine periodische Entschädigung für eine bestimmte Zeitdauer, häufig eine bestimmte Strommenge pro Jahr für 20 Jahre. Die Abrechnung erfolgt zusammen mit der Stromrechnung.
In der Mitteilung macht die ElCom Vorgaben zur Ausgestaltung von «Beteiligungsmodellen», damit diese stromversorgungsrechtlich als zulässig angesehen werden können. Bereits bestehende Modelle, welche den Vorgaben nicht genügen, sind bis am 1. Januar 2024 anzupassen.
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