Das UVEK hat am 21. September 2022 die Vernehmlassung zu Teilrevisionen der Energieeffizienzverordnung, der Energieförderungsverordnung, der Rohrleitungsverordnung sowie der Verordnung über den Herkunftsnachweis und die Stromkennzeichnung eröffnet. Die Vernehmlassung dauert bis am 20. Dezember 2022. Es ist vorgesehen, die Verordnungen am 1. Juli 2023 in Kraft zu setzen.
Betreffend die einzelnen Anpassungen siehe die Medienmitteilung.