Die Netzbetreiber sind verpflichtet, der ElCom jährlich die Kostenrechnungsdaten für die anrechenbaren Netz- und Gestehungskosten (Energie), die den jährlichen Tarifen zugrunde liegen, zu übermitteln. Die ElCom hat in ihrem Newsletter darüber informiert, dass sie im Zusammenhang mit den Tarifen 2023 die eingereichten Kostenrechnungsdaten und die Tarifkommunikation gegenüber den Endverbrauchern dahingehend überprüft hat, ob gemäss den deklarierten Angaben gegenüber jenen vom Vorjahr ein solcher Wechsel stattgefunden hat bzw. ob dieser auch transparent kommuniziert wurde.
Die ElCom wird auch bezüglich der deklarierten Daten für die Tarife 2024 sowie bezüglich der Deklaration Plan 2022 vs. Ist 2022 weitere Untersuchungen durchführen, um sicherzustellen, dass die Kommunikation dieser Praxis transparent erfolgt. Die Netzbetreiber werden aufgefordert, ihre Deklaration zu überprüfen und sicherzustellen, dass allfällige Fehler bei der ElCom gemeldet und über ein sog. «Reopen» der Kostenrechnung korrigiert werden.