Der Bundesrat will mittels einer neuen Verordnung regeln, in welchem Umfang die Post die Grundversorgung mit Post- und Zahlungsverkehrsdiensten bei Eintritt einer schweren Strommangellage aufrechterhalten muss. Damit soll die Bevölkerung rechtzeitig über die (reduzierte) Dienstleistungsqualität der Grundversorgung mit Post- und Zahlungsverkehrsdiensten informiert und eine Sanktionierung der Post wegen Nichteinhaltung der Grundversorgung vermieden werden.
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