Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 30. November 2018 die Vernehmlassung zur Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV) eröffnet. Die Revision beinhaltet Anpassungen der Anlagerendite sowie der Teuerungsrate, welche zur Bemessung der jährlichen Beiträge verwendet werden. Aufgrund der in der Kostenstudie 2016 erstmals angewandten neuen Methodik zur Ermittlung der voraussichtlichen Stilllegungs- und Entsorgungskosten, die bereits Kostenzuschläge für Prognoseungenauigkeiten und Risiken enthält, soll zudem der 2015 eingeführte pauschale Sicherheitszuschlag von 30% aus der SEFV gestrichen werden. Die Vernehmlassung dauert bis 20. März 2019.
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