Die Beteiligung des Kantons Bern an der BKW AG soll neu in einem Gesetz geregelt werden. Das neue Gesetz zeigt die Beziehungen zwischen dem Energie- und Infrastrukturunternehmen sowie dem Kanton auf und regelt den Zweck und Umfang der Beteiligung. Die Vernehmlassungsfrist ist am 31. Januar 2017 abgelaufen.