Die Umweltschutz-und Energiekommission hat dem Landrat des Kantons Basel-Land beantragt, dem von der Kommission abgeänderten Dekret zum Energiegesetz zuzustimmen (Geschäft 2016-294 / zum Verlauf: Landratssitzung vom 26. Januar 2017 - Ziffer 6).
Hintergrund:
Das neue Energiegesetz verlangt u.a. für die Umsetzung von § 8 «Gebäudeenergieausweis» so-wie § 10 «Anteil erneuerbarer Energie» den Erlass eines Dekrets durch den Landrat. Die Vorlage hat zum Ziel, dass bei Inkrafttreten des neuen Energiegesetzes per 1. Januar 2017 auch die genannten Bestimmungen im Energiegesetz, welche eine Regelung mittels Dekret voraussetzen, adäquat umgesetzt werden können.